Altersvorsorge


Betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente braucht Ergänzung

Die gesetzliche Rente leistet keine ausreichende Versorgung im Alter.
Deshalb hat der Gesetzgeber jedem Arbeitnehmer die Chance eröffnet, eine ergänzende berufliche Vorsorge abzuschließen.

Der frühzeitige Aufbau eines leistungsfähigen Finanzpolsters für die Altersvorsorge ist nur durch konsequentes Sparen während der Arbeitsphase möglich.
Da aber das Rentenniveau im Verhältnis zu den Kosten der Lebensführung zunehmend sinkt, kann der eigentlich notwendige Vorsorgebeitrag zur Schließung der Rentenlücke den verfügbaren Nettosparbeitrag schon mal übersteigen. Gut, dass man mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die eigene Altersvorsorge zurückerhält bzw. gar nicht erst zahlen muss. Der durch das so genannte Bruttosparen verfügbare, wesentlich höhere Betrag hilft beim Aufbau einer privaten Zusatzrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge drastisch.